6.6. Auf die Zivilklage der L GmbH. wird nicht eingetreten. - 46 - 6.7. 6.7.1. Die Beschuldigte wird verpflichtet, P6. einen Schadenersatz von Fr. 7'908.70 zu bezahlen. Im Umfang von Fr. 162.00 wird die Schadenersatzforderung von P6. abgewiesen. 6.7.2. Im Übrigen wird die Zivilklage von P6. auf den Zivilweg verwiesen. 6.8. Die Beschuldigte wird verpflichtet, P7. einen Schadenersatz von Fr. 1'500.00 zu bezahlen. 6.9. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilforderung der M GmbH. wird auf den Zivilweg verwiesen. 6.10. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilforderung von P8. wird auf den Zivilweg verwiesen.