Angemessen erscheint somit ein Aufwand von 15 Stunden à Fr. 200.00. Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3% zu veranschlagenden Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine auf gerundet Fr. 3’300.00 festzusetzende Entschädigung resultiert.