seine Leistungen von Anfang an zielgerichtet und effizient erbringen kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_824/2016 vom 10. April 2017 E. 18.3.1 mit Hinweisen). Mit anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichter Kostennote macht die amtliche Verteidigerin einen Aufwand von 18.49 Stunden à Fr. 200.00 und einen weiteren Aufwand von 6 Stunden à Fr. 300.00 sowie Auslagen von Fr. 423.90 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, gesamthaft somit Fr. 6'377.90 geltend. Dieser Aufwand erweist sich unter Berücksichtigung des Umfangs der vorliegenden Strafsache als überhöht und ist zu kürzen.