Die Beschuldigte ist zu verpflichten, P7. einen Schadenersatz von Fr. 1'500.00 zu bezahlen. 7.11. Zusammenfassend ist die Beschuldigte zu verpflichten, Schadenersatzzahlungen von Fr. 1'150.00 an P2., Fr. 1'200.00 an P3., Fr. 4'200.00 an P4., Fr. 125.00 an P5., Fr. 7'908.70 an P6. und Fr. 1'500.00 an P7. zu bezahlen. Die Schadenersatzforderung von P6. ist im Umfang von Fr. 162.00 abzuweisen. Auf die Zivilklagen der L GmbH. und von P1. ist nicht einzutreten. Die Berufung der Beschuldigten erweist sich im Zivilpunkt somit als teilweise begründet.