5.7. Zusammenfassend ist somit eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren anzuordnen und diese ist im SIS einzutragen. Die Berufung der Beschuldigten erweist sich diesbezüglich als unbegründet. 6. Die Vorinstanz hat die Einziehung und Vernichtung von zwei Mobiltelefonen angeordnet, was im Berufungsverfahren unangefochten geblieben ist, weshalb es damit sein Bewenden hat.