Die Beschuldigte hat ein hohes Mass an krimineller Energie gezeigt und es kann ihr keine positive Legalprognose gestellt werden. Die von der Vorinstanz für die Dauer von 10 Jahren angeordnete Landesverweisung kann deshalb nicht herabgesetzt werden. Eine Erhöhung der Dauer ist aufgrund des Verschlechterungsverbots jedoch ausgeschlossen.