5.5. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Dem Gericht kommt bei der Festsetzung der Dauer ein grosser Ermessenspielraum zu. Die Beschuldigte wird vorliegend wegen mehreren schweren Straftaten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Auch an dieser Stelle ist erneut darauf hinzuweisen, dass das Obergericht eine höhere und unbedingte Freiheitsstrafe ausgefällt hätte, wenn es nicht an das Verschlechterungsverbot gebunden wäre. Die Beschuldigte hat ein hohes Mass an krimineller Energie gezeigt und es kann ihr keine positive Legalprognose gestellt werden.