Entgegen ihrem Vorbringen (Berufungsbegründung S. 12), kann ihr keine günstige Legalprognose gestellt werden. Zu erwarten sind ähnliche Straftaten, wie sie die Beschuldigte bereits begangen hat, wobei der Schwerpunkt bei (qualifizierten) Vermögensdelikten und Delikten gegen die Rechtspflege liegen dürfte. Insgesamt ist damit von einer hohen Gefährlichkeit der Beschuldigten für die öffentliche Sicherheit und einer ungünstigen Legalprognose auszugehen, womit ein hohes öffentliches Interesse an der Landesverweisung gegeben ist. Dieses überwiegt das private Interesse der Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz, zumal ihre Resozialisierungschancen in Brasilien durchaus intakt erscheinen.