21. Januar 2019 sowie des Statthalteramts des Bezirks Horgen vom 27. April 2020 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG zu Bussen von Fr. 300.00 resp. Fr. 910.00 verurteilt (GA act. 79a S. 197 f.; S. 446 f.). Auch ohne diese bestehen bezüglich des künftigen Wohlverhaltens der Beschuldigten ganz erhebliche Zweifel an ihrer Legalbewährung. Entgegen ihrem Vorbringen (Berufungsbegründung S. 12), kann ihr keine günstige Legalprognose gestellt werden.