Ihrem Vorbringen, wonach die Arbeitslosenquote und die soziale Not in Brasilien aufgrund der COVID-19- Pandemie stetig wachsen würden, weshalb eine Rückkehr unverhältnismässig sei (Berufungsbegründung S. 12), ist entgegenzuhalten, dass eine eventuelle schwierigere Wirtschaftslage in Brasilien als auch in der Schweiz praxisgemäss eine Ausweisung nicht und die strafrechtliche Landesverweisung umso weniger zu verhindern vermag (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_300/2020 vom 21. August 2020 E. 3.4.5). Eine soziale und berufliche Integration erscheint unter den vorliegenden Umständen, die einen engen Bezug zum Heimatland