Protokoll Berufungsverhandlung S. 5), ist noch im anpassungsfähigen Alter, sodass es ihr ohne Weiteres zugemutet werden kann, ihrer sorgeberechtigten Mutter in die gemeinsame Heimat zu folgen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_164/2017 vom 12. September 2017 E. 3.4.3). Dass die Beschuldigte bei einer Arbeitstätigkeit in Brasilien eine Betreuung ihrer Tochter sicherstellen müsste, vermag – entgegen ihrem Vorbringen (vgl. Berufungsbegründung S. 12) – die Landesverweisung nicht zu verhindern, muss doch auch bei einer Berufstätigkeit in der Schweiz eine Fremdbetreuung organisiert werden (vgl. Plädoyer der amtlichen Verteidigerin an der Berufungsverhandlung S. 3).