Die Beschuldigte weist ganz erhebliche Schulden auf. Nebst den Sozialhilfeschulden und den Schulden im Zusammenhang mit dem vorliegenden Strafverfahren (u.a. zugesprochene Zivilforderungen im Gesamtbetrag von Fr. 16'000.00; Verfahrens- und Anwaltskosten von insgesamt Fr. 38'000.00), hat sie Schuldscheine im Gesamtbetrag von Fr. 17'627.75 (GA act. 83), womit sie als finanziell schlecht integriert erscheint.