Sie hat beabsichtigt, einen dreimonatigen Kurs als Pflegehelferin beim Schweizerischen Roten Kreuz zu absolvieren, diesen jedoch nicht beendet (GA act. 90; UA act. 4/342). Die Beschuldigte hat am 19. April 2022 ein Praktikum im Bereich Hotellerie beim Spital 1. begonnen, dieses Arbeitsverhältnis jedoch zwischenzeitlich bereits wieder aufgelöst, weil die Arbeitszeiten nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar gewesen seien (Plädoyer der amtlichen Verteidigerin an der Berufungsverhandlung S. 2). Seit dem 1. Juni 2022 und somit erst seit einer Woche arbeitet die Beschuldigte als Raumpflegerin bei der V GmbH. (Arbeitsvertrag V GmbH. vom 26. Mai 2022).