Ihre wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als unterdurchschnittlich und perspektivlos. Die Beschuldigte hat die obligatorische Schulzeit in der Schweiz absolviert und ihre im Anschluss daran begonnene kaufmännische Lehre abgebrochen. Weiter hat sie auch ihr angefangenes Praktikum in der Pflege abgebrochen und ein weiteres Praktikum bei einer Kinderkrippe absolviert. Sie hat beabsichtigt, einen dreimonatigen Kurs als Pflegehelferin beim Schweizerischen Roten Kreuz zu absolvieren, diesen jedoch nicht beendet (GA act. 90; UA act. 4/342).