Der Lebensmittelpunkt der Beschuldigten, welche hier die Schulen besucht hat, liegt in der Schweiz. Ihre Mutter sowie ihre Tochter wohnen in der Schweiz. Den Angaben der Beschuldigten zufolge sei ihr Verhältnis zu ihrer Mutter, bei welcher sie zuletzt gewohnt hat (Berufungsbegründung S. 11), sehr gut. Dies erscheint jedoch unter Berücksichtigung ihrer Aussagen, wonach sie im Jahr 2019 derart verstritten gewesen seien, sodass die Beschuldigte bei ihrer Mutter ausgezogen sei, die beiden eine Zeit lang - 31 -