79a S. 521; S. 516; GA act. 87). Zwischen Ende Juli 2021 und Anfang März 2022 hielt sie sich erneut für sieben Monate bei ihren Grosseltern in Brasilien auf (Plädoyer der amtlichen Verteidigerin an der Berufungsverhandlung S. 2; Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Die Beschuldigte spricht Portugiesisch und Schweizerdeutsch (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6; GA act. 88). Sie hat die prägende Jugend- und Adoleszenzphase (zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 20. Altersjahr) grösstenteils in der Schweiz verbracht, wobei sie im Alter von 16 Jahren ein halbes Jahr lang in Brasilien gelebt hat. Sie gilt somit als in der Schweiz aufgewachsen.