Ist aufgrund des Verschlechterungsverbots ein Teil der Strafe bedingt auszusprechen, ist den erheblichen Bedenken an der Legalbewährung der - 26 - Beschuldigten mit einer erhöhten Probezeit Rechnung zu tragen. Die von der Vorinstanz auf 4 Jahre festgesetzte Probezeit kann nicht herabgesetzt werden.