Die Art und Weise des Handelns der Beschuldigten ist über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen, was sich verschuldenserhöhend auswirkt. So hat sie teilweise ihren eigenen Freunden, welche nicht wussten, dass die Gelder aus einer strafbaren Handlung stammten, Lügen aufgetischt, um diese zu täuschen und dazu zu bringen, ihr die vorgängig überwiesenen Gelder wieder zurückzugeben und damit deren Einziehung zu vereiteln. Dadurch hat die Beschuldigte das ihr durch diese Freunde - 22 -