6.3/21), zeigt die unverfrorene und durchaus verwerfliche Vorgehensweise der Beschuldigten. In Bezug auf die in den Anklageziffern I.1.11. bis I.1.13. angeklagten Tathandlungen (Ticketkäufe bei der N., Onlinebestellungen bei L. und K AG.) ist die Beschuldigte ebenfalls systematisch und mit einer nicht zu vernachlässigenden kriminellen Energie vorgegangen, indem sie immer wieder neue E- Mailadressen erstellt und sich neue Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdaten ausgedacht hat. Insgesamt ist die Art und Weise des Handelns der Beschuldigten deutlich über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen.