abbuchte (vgl. UA act. 6.2/49 ff.). Auch die Tatsache, dass die Beschuldigte P4. glauben liess, sie benötige deren Kontoangaben, um in Brasilien Geld beziehen zu können, um damit ihrer Grossmutter eine Operation zu bezahlen (UA act. 6.3/21), zeigt die unverfrorene und durchaus verwerfliche Vorgehensweise der Beschuldigten.