erheblichen kriminellen Energie. Sie hat viel Zeit investiert, um sämtliche notwendigen Angaben zu erhalten, die Accounts einzurichten und die Geschädigten nach der Abhebung der Beträge auf deren Konten davon zu überzeugen, dass es sich dabei um Fehlbuchungen gehandelt habe. Dies zeigt sich exemplarisch an den Chatverläufen mit den Geschädigten (vgl. hierzu beispielsweise UA act. 6.2/76 ff.; 117 ff.; 174 ff.). Besonders perfide erscheint die Vorgehensweise der Beschuldigten bei P6., bei welchem sie, nachdem dieser aufgrund der Abbuchungen seinen Twint- Account sperren liess, erneut unrechtmässig einen Twint-Account mit dessen Kontoangaben erstellte und damit anschliessend weitere Gelder