Verschuldenserhöhend wirkt sich die Art und Weise der Tatbegehung und damit einhergehend die Verwerflichkeit des Handelns der Beschuldigten aus. Sie hat über einen Zeitraum von etwas mehr als einem halben Jahr insgesamt 13 natürliche oder juristische Personen an deren Vermögen geschädigt und ist dabei gewerbsmässig vorgegangen. Dazu hat sie teilweise das ihr durch ihre (Ex-)Freunde entgegengebrachte Vertrauen ganz gezielt ausgenutzt, um diese zur Übermittlung ihrer Kontoangaben sowie weiterer Informationen zu bewegen, um anschliessend die Vermögensverschiebungen zu deren Nachteil vornehmen zu können.