Unter Berücksichtigung der versuchten Tatbegehungen ist von einem innerhalb von sechseinhalb Monaten erwirtschafteten Deliktsbetrag von Fr. 45'627.30 auszugehen. Es handelt sich dabei um einen erheblichen Betrag, der sehr deutlich über dem mittleren im Jahr 2019 verfügbaren Einkommen der Privathausalte in der Schweiz von monatlich Fr. 6'609.00 liegt (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 19. November 2018). Der Taterfolg ist damit in Relation zum weiten Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen als nicht mehr leicht bis mittelschwer zu bezeichnen.