4. 4.1. Die Vorinstanz hat den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich- Limmat vom 28. März 2018 für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 40.00 gewährten bedingten Vollzug widerrufen und die Beschuldigte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem vollziehbaren und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von je 18 Monaten, Probezeit - 17 - 4 Jahre, sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 6'000.00, verurteilt.