Da sie die vielen Geldwäschereihandlungen in einer relativ kurzen Zeitspanne von nur fünf Monaten begangen hat, bestehen keine Zweifel daran, dass sie zu einer Vielzahl weiterer Geldwäschereihandlungen bereit gewesen wäre. Dies wird auch durch die Tatsache untermauert, dass sie im Februar 2019 trotz ihrer seit dem 19. Oktober 2018 gesperrten Bankkonten bei der Bank U. (UA act. 3/76 ff.) sowie der Beschlagnahme - 16 -