Sodann seien P11., P12., P13., P14., P15., P16. sowie eine unbekannte Person mit der Mobiltelefonnummer […] von der Beschuldigten getäuscht und unwissentlich von ihr als «Money Mules» missbraucht worden, weshalb diese als mittelbare Werkzeuge gehandelt hätten. Insgesamt sei es zu 65 durch die Beschuldigte vorgenommene Geldwäschereihandlungen im Gesamtbetrag von Fr. 22'742.00 gekommen. Sie habe dabei gewerbsmässig sowie als Mitglied einer Bande gehandelt (Anklageziffer I.3.). - 14 -