Die «Money Mules» hätten das Geld nach den Überweisungen durch die Beschuldigte jeweils bar abgehoben und der Beschuldigten übergeben oder es ihr nach Brasilien gesendet, als sie sich dort in den Ferien aufgehalten habe. Durch den Einsatz von Drittpersonen als «Money Mules», die Barabhebungen und die Überweisungen ins Ausland habe die Beschuldigte den «Papertrail» unterbrochen. Sodann seien P11., P12., P13., P14., P15., P16. sowie eine unbekannte Person mit der Mobiltelefonnummer […] von der Beschuldigten getäuscht und unwissentlich von ihr als «Money Mules» missbraucht worden, weshalb diese als mittelbare Werkzeuge gehandelt hätten.