«eat.ch» eine Bestellung beim Restaurant […] im Wert von Fr. 105.00 getätigt und diese Lieferung im Anschluss daran nicht bezahlt hat. Aus dem durch das Sozialamt der Gemeinde Y. aufgesetzten und durch die Beschuldigte unterzeichneten Schreiben geht hervor, dass es deshalb nicht zu einem Strafverfahren gekommen ist, weil das Sozialamt den offenen Betrag dem Restaurant direkt überwiesen hat, um den Reisepass der Beschuldigten, welchen diese dort als Depot hinterlegt hatte, zurückzuerhalten (vgl. GA act. 79a S. 526).