Bei den Esswaren habe die Beschuldigte jeweils bei der Ablieferung versprochen, die Bestellungen zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Anlässlich der Warenbestellungen bei der R GmbH., der S AG. und der T GmbH. habe die Beschuldigte die […]-strasse in W. als Lieferadresse sowie fiktive Namen und eigens kreierte E-Mailadressen angegeben. Dadurch habe sie vorgetäuscht, dass eine tatsächlich existierende Person die bestellten Waren bezahlen würde. Die letzte Bestellung bei der T GmbH. habe sie sich an die Adresse c/o C., […]-strasse in X. weiterleiten lassen, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bei P9. gewohnt habe.