2.2. Die Anklage wirft der Beschuldigten vor, sich des gewerbsmässigen Betrugs strafbar gemacht zu haben, indem sie zwischen dem 12. Juli 2018 und dem 21. Oktober 2018 insgesamt achtmal Esswaren bei der M GmbH., O., Q. und OA. sowie insgesamt fünfmal Waren bei der R GmbH., der S AG. und der T GmbH. im Gesamtwert von Fr. 1'871.15 online bestellt und diese Bestellungen anschliessend nicht bezahlt habe. Sie habe bereits im Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellungen gewusst, dass sie diese nicht werde bezahlen können und habe dies auch nicht vorgehabt. Bei den Esswaren habe die Beschuldigte jeweils bei der Ablieferung versprochen, die Bestellungen zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen.