Sie bestätigte jedoch, dass die von ihr abgefangenen Pakete einen Gesamtwert von Fr. 6'021.75 aufgewiesen hätten (UA act. 100 f.). An der Berufungsverhandlung gestand die Beschuldigte ein, die meisten Waren selber bestellt zu haben, wobei ein Teil von ihrer Cousine und ihrer Tante bestellt worden sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9).