Sie bestätigte auch den entstandenen Schaden von Fr. 6'021.75 (UA act. 4/121; 126 ff.). Auch an ihrer Einvernahme vom 20. Mai 2019 gestand die Beschuldigte nach Durchsicht der Bestellübersicht (UA act. 4/199 ff.), sämtliche ihr darin vorgeworfenen Bestellungen selber getätigt und die daraufhin durch L. versendeten Waren -9-