1.5. Betreffend die Anklageziffer I.1.12. macht die Beschuldigte geltend, dass sie nicht für sämtliche Bestellungen verantwortlich sei, da ihre Tante und ihre Cousine auch Waren bestellt hätten. Die Bestellungen Nr. 10703047927487 im Wert von Fr. 592.00 sowie Nr. 1070304807148 (recte: Nr. 10703048507148) im Betrag von Fr. 580.00 habe sie nicht getätigt (Berufungsbegründung S. 5).