So wurde B. mit Strafbefehl der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 30. Juni 2020 wegen mehrfachen Betrugs verurteilt, weil sie zwischen dem 9. Juli 2018 und dem 8. August 2018 drei verschiedene falsche N.-Kundenkonten erstellt und damit Fahrkarten im Gesamtwert von über Fr. 1'500.00 gekauft hat (UA act. 1/278 ff.). Gerade unter Berücksichtigung der eingestehenden Aussagen der Beschuldigten und der vorgängigen Ausführungen, erachtet es das Obergericht als sehr wahrscheinlich, dass sich B., die bereits mehrere falsche N.-Kundenkonten erstellt und damit diverse Fahrkarten erworben hatte, anlässlich ihrer Einvernahme nicht mehr genau daran