1.4.3. Die Aussage ihrer Cousine B. vom 27. Juni 2019, mit welcher diese eingestanden hat, das auf P9. lautende Kundenkonto erstellt und zwischen dem 13. und dem 22. August 2018 sämtliche Tickets erworben zu haben (UA act. 4.1/7), vermag – entgegen dem Vorbringen der Beschuldigten (Berufungsbegründung S. 4) – nichts daran zu ändern. So wurde B. mit Strafbefehl der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 30. Juni 2020 wegen mehrfachen Betrugs verurteilt, weil sie zwischen dem 9. Juli 2018 und dem 8. August 2018 drei verschiedene falsche N.-Kundenkonten erstellt und damit Fahrkarten im Gesamtwert von über Fr. 1'500.00 gekauft hat (UA act. 1/278 ff.).