Anlässlich ihrer Einvernahme vom 20. Mai 2019 bestätigte die Beschuldigte, das vorgenannte Kundenkonto mit der E-Mailadresse «[…]@hotmail.com» erstellt zu haben. Weiter gab sie nach Durchsicht der Beilage Nr. 12 – welche unter anderem eine Auflistung sämtlicher erworbener Tickets inkl. Kaufdatum und Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden enthält sowie auch die Strecken, für welche die Tickets jeweils gelöst wurden (vgl. UA act. 4/282 ff.) – zu, Fahrkarten für mehrere Personen gelöst zu haben. Auf die Frage hin, ob sie noch etwas zu berichtigen oder beizufügen habe, erwähnte sie nicht, dass gewisse Tickets von ihrer Cousine gelöst worden seien (UA act. 4/172; 280 ff.).