Auch den dadurch entstandenen Schaden von Fr. 489.30 hat sie auf entsprechende Nachfrage hin bestätigt. Sie gab weiter an, dass sie glaube, auch noch Tickets für andere Personen mit diesem Kundenkonto erworben zu haben. Dass auch Tickets durch ihre Cousine gekauft worden seien, hat sie nicht erwähnt (UA act. 4/130 f.). Anlässlich ihrer Einvernahme vom 20. Mai 2019 bestätigte die Beschuldigte, das vorgenannte Kundenkonto mit der E-Mailadresse «[…]@hotmail.com» erstellt zu haben.