1.4. 1.4.1. In Bezug auf die Anklageziffer I.1.11. macht die Beschuldigte geltend, dass sie zwar ein Kundenkonto bei der N. auf den Namen von P9. erstellt habe, dieses jedoch nur einmal für einen Ticketkauf unter der Angabe des Namens «F.» benutzt habe. Die weiteren mit diesem Kundenkonto getätigten Ticketkäufe seien ihr nicht bekannt, sondern von ihrer Cousine B. vorgenommen worden. Sodann habe sie die verwendete E-Mailadresse «[…]@hotmail.com» nicht erstellt (Berufungsbegründung S. 4 f.).