Sie habe sich die bestellten Waren teilweise unter Angabe diverser fiktiver, jedoch dem Namen von P9. ähnelnder Namen und erfundener E- Mailadressen an die […]-strasse in W. liefern lassen, wo sie bis am 11. August 2018 bei P9. gewohnt habe. Dadurch habe sie vorgetäuscht, dass eine tatsächlich existierende Person die bestellten Waren bezahlen würde und die Kontrollen bei der Geschädigten erschwert. Die Beschuldigte habe bereits im Zeitpunkt der Bestellungen gewusst, dass sie die Waren nicht werde bezahlen können und habe dies auch nicht vorgehabt (Anklageziffer I.1.12).