In der Anklageziffer I.1.12. wird der Beschuldigten vorgeworfen, sich des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage strafbar gemacht zu haben, indem sie zwischen dem 5. August 2018 und dem 3. November 2018 insgesamt 12 Onlinebestellungen beim Unternehmen L SE. im Gesamtwert von Fr. 6'021.75 getätigt und die gelieferten Waren an sich genommen habe, ohne diese zu bezahlen. Sie habe sich die bestellten Waren teilweise unter Angabe diverser fiktiver, jedoch dem Namen von P9. ähnelnder Namen und erfundener E- Mailadressen an die […]-strasse in W. liefern lassen, wo sie bis am 11. August 2018 bei P9. gewohnt habe.