1.2. Die Anklage wirft der Beschuldigten in der Anklageziffer I.1.11. vor, sich des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage strafbar gemacht zu haben, indem sie am 13. August 2018 unrechtmässig unter Verwendung der Personalien ihres Kollegen P9., der Telefonnummer ihrer Kollegin E. sowie der von ihr erstellen E-Mailadresse «[…]@hotmail.com» ein Kundenkonto bei der N. eingerichtet und dieses anschliessend zwischen dem 13. und dem 22. August 2018 dazu verwendet habe, um mit der N.-Mobile-App 21 Ticketkäufe für -5-