9.2. Der Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und b) sowie die Kosten gemäss lit. d) bis f) im Gesamtbetrag von Fr. 8'710.80 auferlegt. Der amtlichen Verteidigerin der Beschuldigten, MLaw Kim Attenhofer, Rechtsanwältin, Baden, wird eine Entschädigung von Fr. 19'769.25 (inkl. 7.7% MwSt. und Auslagen) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss lit. c.). Es wird davon Vormerk genommen, dass der amtlichen Verteidigerin der Betrag von Fr. 11'380.00 bereits ausbezahlt worden ist, weshalb die Gerichtskasse Baden angewiesen wird, die Auszahlung des Resthonorars von Fr. 8'389.25 nach Rechtskraft vorzunehmen.