Gegenstand Gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, gewerbsmässiger Betrug, qualifizierte Geldwäscherei -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 7. September 2020 erhob die Kantonale Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Beschuldigte wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage gemäss Art. 147 StGB, gewerbsmässigen Betrugs gemäss Art. 146 StGB und qualifizierter Geldwäscherei gemäss Art. 305bis Ziff. 2 lit. c StGB. 2. Mit Urteil vom 26. Januar 2021 erkannte das Bezirksgericht Baden: