Der Privatkläger beantragt im Berufungsverfahren die Verurteilung des Beschuldigten für den Tatbestand des Amtsmissbrauchs bezüglich des Drückens des Fingers ins Auge und den zweiten Faustschlag sowie einen Schuldspruch für versuchte schwere Körperverletzung. Zusätzlich beantragt er eine Genugtuung von mindestens Fr. 5'000.00 inkl. Zins von 5% seit dem 11. Juli 2019. Vorliegend wird der vorinstanzliche Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung bestätigt. Zudem wird der Beschuldigte zwar für den zweiten angeklagten Faustschlag verurteilt, vom Vorwurf des Drückens des Fingers ins Auge wird er jedoch freigesprochen. Daneben wird die Genugtuungsforderung des Privatklägers in der Höhe von