Die Situation während der Auseinandersetzung war zwar durchaus hektisch, fordernd und angespannt. Als Justizvollzugsangestellter in der Hochsicherheitsabteilung wurde der Beschuldigte aber gerade für solche Situationen ausgebildet. Gemäss eigenen Angaben erhielten SITRAK-Mitarbeitende regelmässig Supervisionen sowie Judo- und Interventionstrainings im Hochsicherheitstrakt selbst (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 7). Es wäre ihm ohne weiteres zumutbar gewesen, sich wie die übrigen Justizvollzugsangestellten während der Auseinandersetzung unter Anwendung ausschliesslicher passiver Körpergewalt gesetzeskonform zu verhalten.