9.2. 9.2.1. Gemäss dem Befund der medizinischen Eintrittsuntersuchung in der JVA Pöschwies vom 11. Juli 2019 konnten beim Privatkläger im Gesicht, an der linken Schulter, an der rechten Oberschenkel-Innenseite und am linken Kniegelenk kleinere Schürfwunden und im Auge eine kleine Suffusion (Bluterguss) festgellt werden. Die Verletzungen wurden in einer entsprechenden Fotodokumentation festgehalten (vgl. UA act. 66 ff.). Auf den Fotos ist ersichtlich, dass die im Befund beschriebenen Schürfungen im Gesicht des Privatklägers unter anderem dessen Wangen, Lippen, Nase und Stirn betrafen.