Genau deswegen war ja auch er, zusammen mit fünf weiteren Justizvollzugsangestellten, im Einsatz. Dem Beschuldigten war im Zeitpunkt der Fusstritte und des ersten Schlags sowie auch beim zweiten Schlag gegen den Privatkläger bewusst, dass die Situation durch die Justizvollzugsangestellten soweit unter Kontrolle gebracht war und der zu Beginn um sich schlagende Privatkläger zu Boden geführt und festgehalten werden konnte. Er wusste somit, dass er im Zuge der beiden Fusstritte und Schläge seine Amtsgewalt gegenüber dem Privatkläger missbrauchte.