8.3.2. Als Angestellter der JVA Lenzburg war sich der Beschuldigte seiner Amtseigenschaft als Beamter bewusst. Die Überbringung des Privatklägers stellte zudem eine anspruchsvolle Herausforderung dar. Es lag denn auch eine hektische Situation vor. Dennoch dürfte dies für den Beschuldigten als Justizvollzugsangestellten keine vollkommen neue Herausforderung dargestellt haben. Als langjähriger Mitarbeiter der Hochsicherheitsabteilung der JVA Lenzburg (9 Jahre; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 f.) wurde der Beschuldigte gerade für solche hektischen Situationen ausgebildet. Genau deswegen war ja auch er, zusammen mit fünf weiteren Justizvollzugsangestellten, im Einsatz.