8.2.4. Im folgenden Verlauf der Auseinandersetzung lag der Privatkläger weiterhin auf dem Rücken und wurde von den Justizvollzugsangestellten festgehalten. Der neben ihm kniende Beschuldigte holte sodann mit dem linken Arm aus und fügte dem Privatkläger einen Schlag gegen den Kopf zu (08:51:15). Auf der Videoaufzeichnung ist erkennbar, dass der Privatkläger zu dieser Zeit eine Spuckhaube trug (08:51:17).