Privatklägers zu diesem Zeitpunkt unnötig und gingen in der konkreten Situation über das erlaubte Mass an körperlicher Einwirkung hinaus. Alle anderen Vollzugsangestellten beschränkten sich denn auch auf die Anwendung von passiver Gewalt, indem sie den Privatkläger an Armen, Beinen und Kopf festhielten und sich teilweise auf seinen Körper legten, um mit der Arretierung fortfahren zu können (vgl. 08:50:57). Da sich Solches bereits aus der Videoaufzeichnung ergibt, ist der Beweisantrag des Beschuldigten, wonach das Video "Polizei erklärt Techniken – Deshalb sehen Festnahmen so brutal aus" als Beweismittel zu den Akten zu nehmen sei, abzuweisen.